Stornorechnung im kumulativen Vorgang Rechnungen können nicht mehr gelöscht werden.

Stornorechnung im kumulativen Vorgang Rechnungen können nicht mehr gelöscht werden.

Rechnungen können nicht mehr gelöscht werden. Damit in einem kumulativen Vorgang eine GoBD konforme Rechnungskorrektur erfolgen kann, können jetzt ebenfalls Stornorechnungen
erstellt werden. Bedingt durch die Eigenheiten eines kumulierten Vorgangs können die Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnung nur chronologisch nach hinten storniert werden.