Rechnungsnummer neu vergeben. Geht das, ist das überhaupt erlaubt?

Rechnungsnummer neu vergeben. Geht das, ist das überhaupt erlaubt?

Wenn wir in TopKontor Handwerk eine Rechnung, Angebot, Auftragsbestätigung oder Lieferschein löschen wollen, müssen wir uns darüber im klaren sein, das keine Löschung eines Dokumentes unbeachtet bleibt. Alle Vorgänge werden dokumentiert (samt Werte und Summen).  Das heißt, wenn Sie die "falsche Rechnung" über Summe 1000€ löschen und die neue hat den Wert von 500 € dann kann es dort zu nachfragen kommen seitens des Prüfers kommen. 

Um dieses zu umgehen, nutzen wir eine Rechnungskorrektur. In der OP Verwaltung heben wir dann die Korrektur mit der Rechnung auf. Der Vorgang ist dann sauber und nachvollziehbar.

An dieser Stelle wird oft erwähnt das die Prüfung nur mit Papier erfolgt und keinerlei EDV in Anspruch genommen wird. Das kann sein, aber entspricht nicht mehr den aktuellen Standards bei einer Prüfung. In den letzten Jahren hat sich das bei den entsprechenden Ämtern geändert. Aktuell werden immer mehr digitale Nachweise in Form einer IDEA Übergabe gefordert. 

Weitere Informationen finden Sie hier: