25.06.2020
Aktuelle Umstellungsmöglichkeiten finden Sie hier:
Meldung vom Mittwoch, 24. Juni 2020 - bluesolution software GmbH
Die sehr kurzfristige und temporäre Senkung des MwSt.-Satzes wirft für alle Beteiligten viele Fragen auf.
Speziell bei den in der Baubranche üblichen Abrechnungsprozessen, wo über längere Zeiträume Abschlags-, Teil, und Schlussrechnungen gestellt werden, gilt es zu klären, welche Steuersätze zu welchem Zeitpunkt zur Anwendung kommen. Diese Frage kann aus rechtlichen Gründen nur der Steuerberater verbindlich beantworten. Wir als Softwarehaus und auch unsere Vertriebspartner dürfen dazu leider keine Auskunft geben.
Auch die Korrektur der Mehrwert- und Vorsteuer ist ohne größeren Aufwand nicht möglich und Rechnungen mit unterschiedlichen MwSt.-Sätzen müssen ggf. verrechnet werden. Buchungskonten, Steuerschlüssel, sowie der Datev- und GoBD-Export sind ebenfalls davon betroffen. Das macht Änderungen in Ihrer Handwerkersoftware sowie bei den Export-Schnittstellen notwendig und bedeutet sehr viel Aufwand.
Das sieht auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe und der Bundesverband der Bausoftware-Hersteller so und hat dem Finanzministerium Vorschläge zur Vereinfachung vorgelegt.
Unabhängig davon, wie diese Entscheidungen im Detail aussehen werden, müssen zur Vorbereitung in der Handwerkersoftware auf jeden Fall grundlegende Einstellungen vorgenommen werden. Um dies für unsere Kunden so einfach und schnell wie möglich zu halten, werden wir für aktuelle Software Versionen voraussichtlich ab Donnerstag, den 25.06.2020 einen MwSt.-Umstellungsassistenten zur Verfügung stellen können.
Mit Hilfe dieses Assistenten werden die neuen Steuersätze mit den zugehörigen Buchungskonten, Steuer- und Datevschlüssel für die Mehrwert- und Vorsteuer angelegt und zum geforderten Zeitpunkt aktiviert.
Auch eine manuelle Einstellung ist durchaus möglich. Die dazu passende Dokumentation erhalten Sie auf Nachfrage bei uns. Bitte eine E-Mail an support@kontor.top mit dem Betreff "Steuersenkung".
Bitte nichts anderes in den Betreff schreiben. Wir lassen Ihnen dann dieses Dokument zukommen. Die Umstellung erfolgt dann auf eigenes Risiko.
Sobald weitere Details zur MwSt.-Umstellung bekannt gegeben werden, informieren wir Sie.
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Konjunkturpakets auf eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer geeinigt.
Konkret soll in dem Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.
Aktuell werden die dafür benötigten Anpassungen in TopKontor Handwerk vorbereitet und wir werden Sie an dieser Stelle über die aktuelle Entwicklung Informieren.
Information vom 12. Juni 2020:
- Es wird in Kürze für TopKontor Handwerk Version 6 ein Update zur Verfügung gestellt, welches automatische Hilfsmittel zur Umstellung der Mehrwertsteuersätze enthält.
Voraussetzung für dieses Update ist ein vorhandener Softwarepflegevertrag. - Für Nutzer der Version 6 ohne Softwarepflegevertrag ist die Umstellung nur manuell möglich.
- Für Nutzer der Version 5 und vorherige Versionen, werden keine Hilfsmittel zur Umstellung zur Verfügung gestellt.
Wir empfehlen alle Nutzer auf das Update zu warten und die Umstellung mit den automatischen Hilfsmitteln durchzuführen.
Allgemeine Information zur Besteuerung
- Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die
zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung
tatsächlich ausgeführt worden ist (Lieferung = Verschaffung der
Verfügungsmacht, sonstige Leistung = Zeitpunkt der Vollendung). Damit ist weder
der Tag der Rechnungsstellung noch der Tag der Zahlung maßgeblich.
Es ergibt sich grundsätzlich die
folgende Übersicht der anzuwendenden Steuersätze:
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Bis zum 30.6.2020 ausgeführte Leistungen
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Zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 ausgeführte Leistungen
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Ab 1.1.2021 ausgeführte Leistungen
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Regelsteuersatz
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19 %
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16 %
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19 %
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Ermäßigter Steuersatz
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7 %
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5 %
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7 %
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Informationen in diesem Beitrag stellen keine steuerliche Beratung dar, für Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater. Für die Richtigkeit dieser Informationen wird keine Haftung übernommen.
Information vom 24. Juni 2020:
Für die oben genannten Anwender wird bis zum Ende dieser Woche der Assistent zur Umstellung der Mehrwertsteuer bereitgestellt.
Mit dem Assistenten werden die neuen Steuersätze mit den zugehörigen Buchungskonten, Steuer- und Datevschlüssel für die Mehrwert- und Vorsteuer angelegt und zum geforderten Zeitpunkt aktiviert.
Da der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, empfehlen wir die finale Gesetzgebung abzuwarten und im Zweifelsfall ihren Steuerberater zu Rate zu ziehen.