Das Programm bietet neben den bereits vorhandenen Netto- und Bruttoverfahren auch ein Anzahlungsverfahren an. Mit diesem Verfahren wird bestimmt, wie bei kumulativen Vorgängen die vorangegangen Teil-/Abschlagsrechnungen abgezogen werden sollen. Hier sei nun die Verfahrensweise der einzelnen Methoden erklärt:
Im Nettoverfahren werden zunächst – wie auch in den beiden anderen Verfahren – die Mengen der bisherigen Rechnungen kumuliert und es wird eine Nettosumme ermittelt. Von dieser Nettosumme wird nun der Nettobetrag der vorausgegangenen Teilrechnungen abgezogen und es ergibt sich eine Summe 2. Teilrechnung. Erst aus dieser Summe wird nun die Umsatzsteuer ermittelt.
Im Bruttoverfahren werden zunächst ebenfalls die Mengen der bisherigen Teil-/Abschlagsrechnungen kumuliert. Im Gegensatz zum Nettoverfahren werden nun von der so ermittelten Nettosumme nicht erst die vorhergehenden Rechnungsbeträge abgezogen, sondern es wird die Umsatzsteuer der gesamten kumulieren Rechnungspositionen ermittelt.
Hinweis: Solange sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz nicht ändert, besteht der Unterschied dieser beiden Varianten lediglich in der Art der Ansicht, mit der man den unterschiedlichen Auffassungen verschiedener Steuerbehörden gerecht werden kann.
Mit einer Änderung des allgemeinen Steuersatzes zum Stichtag erlauben diese beiden Varianten nun eine Abarbeitung unterschiedlicher steuerlicher Vorgänge. So stellt sich mit Erhöhung des Steuersatzes die Frage, ob eine Leistung vor dem Stichtag der MwSt-Änderung endgültig erbracht wurde und wie dieser Tatsache in einem kumulativen Vorgang Rechnung zu tragen ist. Das Programm verwendet das Nettoverfahren, bei denen ein Teil der Leistung bereits vor dem Stichtag erbracht wurde und somit noch dem alten Steuersatz unterliegt.
Wie Sie sehen, wird im Abschluss nun lediglich die im aktuellen Dokument abgerechnete Menge zur Berechnung der Umsatzsteuer herangezogen. Die bereits in der vorherigen Teilrechnungen abgerechneten Mengen und die darauf entfallende Umsatzsteuer werden lediglich im Infoblock „Gesamtsumme Rechnungen“ aufgeführt. Im Bruttoverfahren hingegen werden Vorgänge abgerechnet, bei denen die gesamte Leistung über den Stichtag der MwSt.-Änderung hinausgetragen wird und somit der Gesamtbetrag mit dem neuen Steuersatz besteuert werden muss.
In diesem Beispiel können Sie erkennen, dass die Gesamtmenge aller bisherigen Teilrechnungen dem 19% Steuersatz unterworfen wird.
Mit diesem Verfahren ermöglich das Programm seinen Anwendern nun Anzahlungen zu berücksichtigen, die vor Erbringung der Leistung eingenommen werden. Im Gegensatz zu den beiden vorher beschriebenen Verfahren muss der Abschlussblock also nicht die bisher gestellten Rechnungen, sondern eingegangene Zahlungen berücksichtigen, daher ist in diesem Fall die Auswahl des Anzahlungsverfahrens unumkehrbar, sobald die erste Teilrechnung in diesem Verfahren erstellt wurde.
Die Anwendung dieses Verfahrens setzt zwangsweise die OP-Verwaltung voraus.
Sie erkennen, dass die eingegangen Zahlungen nun aufgeteilt nach Entgelten und die darauf entfallene Umsatzsteuer dargestellt werden. Damit werden nun die gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung von Anzahlungsrechnungen erfüllt.